Margarethenhof
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Neue Besuchsregeln ab 15. Juni 2020


Der Margarethenhof bietet FREIWILLIG eine Besuchsmöglichkeit in der eigens eingerichteten "Klönschnackbox für Angehörige" an.

1. Pro Bewohner dürfen maximal drei Besucher einzeln für 1 Stunde je Woche in die Pflegeeinrichtung.

2. Es darf nur ein Besucher zur Zeit in der Pflegeeinrichtung sein.

3. Jeder Besuch ist im Vorfeld mit der Pflegeeinrichtung abzustimmen und ein fester Termin zu vereinbaren.

4. Es besteht für die gesamte Dauer des Besuches Maskenpflicht (Mund - Nase - Mundschutz).

5. Die Abstandsregel von 1,5 Meter ist ÜBERALL und jederzeit auf dem Gelände einzuhalten.

6. Vor Betreten der Klönschnackbox ist eine Händedesinfektion durchzuführen.

7. Jeder Besucher muss sich beim Personal an- und abmelden.

8. Jeder Besucher hat bei der Anmeldung den Anmeldebogen auszufüllen und zu unterschreiben.

9. Bei Beendigung des Besuches ist die Uhrzeit einzutragen und zu unterschreiben.

10. Es wird darum gebeten, die Besuchszeit im Außenbereich oder in der Klönschnackbox der Pflegeeinrichtung zu verbringen.

11. Bei Besuchen im Bewohnerzimmer ist zusätzlich ein Schutzkittel zu tragen.

12. Ansonsten gelten die Ihnen bekannten gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen des RKI (Robert Koch Institut).


Hamburg, der 11. Mai 2020
-die Geschäftsleitung-
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